Vorherrschende Gefahr für Kinder durch Online Gaming

Das neue Netzwerksdurchsetzungsgesetz, welches von Bundesjustizminister Heiko Maas initiiert wurde, dient primär als Instrument zur nachhaltigen Bekämpfung von kriminellen Hasskommentaren in sozialen Netzwerken. Das Gesetz greift allerdings nicht im Kontext von Online Spielen im Internet. Somit birgt das sogenannte „Maas Gesetz“ gefährliche Lücken.

Das Gesetz besitzt keine explizite Gültigkeit für Betreiber von Online Spieleplattformen. Laut Experten birgt diese Situation deshalb ein umfassendes Gefahrenpotential für Kinder im Zuge von Computer- und Videospielen im Internet.

Akute Gefahr trotz Verharmlosung

online gaming Diese tatsächliche Gefahr spiegelt die Erfahrung des Cyberkriminologen Thomas Gabriel Rüdiger wieder. Rüdiger ist passionierter Online Gamer, der sich nach Feierabend oft mit diversen Onlinespielen von der Arbeit ablenkt. Im Rahmen dieser Online Spiele bildet Rüdiger beispielsweise virtuell mit Freunden spezielle Gilden, um in dessen Verbund online gegen andere Spieler und deren Gilden zu kämpfen. Die Gilden tragen individuelle Namen, die von den Nutzern frei bestimmt werden können. Die diesbezügliche Namensgebung schockiert den erfahrenen Cyberkriminologen zunehmend. Demnach existieren im Rahmen der Online Plattform Gilden mit skurrilen Namen wie etwa „Waffen SS“, „Al Qaida“ oder „Pädo Bären“.

Rüdiger forscht aktuell an dem Institut für Polizeiwissenschaft in Brandenburg dazu wie Kinder im Kontext des Internets zu Opfern von Kriminellen werden. Seine facettenreichen Erlebnisse, die er während seiner Arbeit oder privat erfährt, sprechen eine alarmierende Sprache, die verstört.

Der Kriminologe sieht beispielsweise die Namensgebung als Indikator für ein aktuell kollektives Problem innerhalb der Gesellschaft. Die absurden Namen sind demnach als Metaphern für eine defizitäre, virtuelle Interaktion im Gaming Bereich zu verstehen. Diese erleichtere Erwachsenen mit extremistischer Einstellung den Zugang zu Kindern.

In der Realität würde ein analoges Verhalten umgehend auffallen. Demgegenüber stellt dieses Vorgehen online eine gängige Praxis dar, die Alltagscharakter besitzt.

Gesetz mit prägnanten Defiziten

Ebenso zeigen sich Eltern aufgrund dieser anhaltenden Entwicklung besorgt. Dies belegt eine aktuelle Forsa Umfrage, welche die EU Initiative “ klicksafe.de“ in Auftrag gegeben hat. Demnach gaben 55 % aller Befragten an, Angst davor zu haben, dass Fremde oder böswillige Personen über das Internet mit ihrem Kind in persönlichen Kontakt treten. Gleichzeitig fürchten Eltern, dass ihr Nachwuchs unreflektiert persönliche Daten online preisgibt.

Diese Risiken werden fortwährend politisch verharmlost.

Anfang Januar trat das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft (NetzDG). Im Sinne dieses Gesetzes sind Betreiber sozialer Netzwerke zwingend dazu verpflichtet kriminelle Hasskommentare, in einem Zeitfenster von 24 Stunden nach einer Meldung, zu sperren bzw. vollständig zu löschen.

Entgegen der Aussagen des Bundesjustizministeriums sah der erste Gesetzentwurf zusätzlich vor, die Betreiber von Online Spielen mit in die verbindliche Regelung aufzunehmen. Angesichts dessen hätte sich die Spieleindustrie mit den Gefahren von Hasskommentaren und Rassismus in Verbindung mit dem Online Gaming zielgerichtet auseinandersetzen müssen. Da der betreffende Passus unmittelbar vor der Verabschiedung des Gesetzes gestrichen wurde, blieb diese Entwicklung aus.

Bundesregierung verharmlost Gefahr

Der Bundesjustizminister Heiko Maas begründet dieses Vorgehen damit, dass von sozialen Netzwerken in Relation zu den Betreibern von Online Spielen eine verhältnismäßig hohe Wirkungsmacht ausgehe, die eine Verbreitung rechtswidriger Inhalte forciert. Laut Maas stellen Online Spieleportale im Vergleich eine eingegrenzte Plattform dar, die keine analoge Wirkungsmach impliziert.

Übereinstimmend äußerten sich Vertreter der Spieleindustrie nach Bekanntwerden des vermeintlichen Gesetzentwurfes, der ursprünglich einen Passus für Online Gaming- Plattformen vorsah. Die Repräsentanten der Online Spiele gaben an, dass sich die Kommunikation im Zuge der Spiele situativ flüchtig gestalte, und daher nicht meinungsbildend wirke.

Das Familienministerium bedauert das Vorgehen des Bundesjustizministeriums. So bestehe laut Recherchen des Familienministeriums akuter Handlungsbedarf, die spezifischen Interaktionsrisiken, welche mit dem Online Gaming verbunden sind, adäquat im Jugendschutzgesetz zu berücksichtigen.

Gemäß dem Cyberkriminologen Rüdiger wiegelt die Bundesregierung in diesem Kontext konsequent die Verantwortung auf die einzelnen Betreiber der Plattformen ab, anstatt aktiv und regulierend in seiner Funktion als Rechtsstaat auf die Situation einzuwirken.

Aktive Kinder im Netz

Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz zielt laut Experten vorwiegend auf die sozialen Netzwerke Facebook oder Twitter. Allerdings belegt eine Studie vom Mai 2017, dass bereits ein Anteil von 48 % in der Altersgruppe der sechs- bis sieben- Jährigen im Internet surft. Vorwiegend entdecken diese Kinder das Netz im Rahmen von Videos (69 %) oder Online Spielen (33 %). Nur ein Prozent dieser Personengruppe surft in sozialen Netzwerken.

Aufgrund dieser Fakten sollte sich die Spieleindustrie fundiert mit den mannigfaltigen Risiken auseinandersetzen, die mit der Nutzung von Online Spielen verknüpft sind.

Denn insbesondere im Rahmen des Spielens bauen Kinder relativ schnell ein Vertrauensverhältnis auf, das böswillig ausgenutzt werden kann. Zudem macht die spielerische Atmosphäre Kinder für Beeinflussung zugänglich.

Felix Falk, der den Verband der deutschen Videospielbranche repräsentiert, klassifiziert diese Situation als absolut ungefährlich. So stehen laut Falk, ausschließlich spielerische Debatten im Fokus der Plattformen. Zudem sei die Kommunikation der Spieler untereinander durch einen Moderator eingeschränkt.

Diesen Angaben widerspricht das Familienministerium ausdrücklich. Entgegen der Aussagen Falks, sind zahlreiche Spiele mit zusätzlichen Chats verbunden, die nicht moderiert werden. Eine Meldefunktion ist diesen Spielen nicht angeschlossen, so das Familienministerium.

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